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Der Begriff Marke stammt aus dem
mittelhochdeutschen Wort »marc«, das
für »Grenze, Grenzland oder -linie« steht
und dem französischen Kaufmannsbegriff
»marque« entspricht, was so viel bedeutet
wie »auf einer Ware angebrachtes Zeichen«.
Daher auch die früher gebräuchliche
Bezeichnung »Warenzeichen«.
Die Marke kennzeichnet und unterscheidet.
Sie ist Grundpfeiler marktwirtschaftlichen
Wettbewerbs. Sie ist Marketinginstrument
und konzentriertester Ausdruck eines
Versprechens, der sich mit Erwerb oder
Nutzung des »markierten« Produkts,
der Dienstleistung erfüllen soll.
Im Markengesetz (MarkenG) versteht
man unter einer Marke ein Zeichen, das
dazu dient, Waren und Dienstleistungen
eines Unternehmens von denen anderer
Unternehmen zu unterscheiden
(Herkunftsfunktion). Dafür erhält der
Inhaber einer Marke nach erfolgreicher
Markeneintragung einen Markenschutz,
mit dem er juristische Rechte besitzt.